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Welche Rolle spielten Verwaltungsbehörden im “Dritten Reich”? Welche Initiativen ergriffen “ganz normale” Beamte und Angestellte? Welche Auswirkungen hatten ihre Entscheidungen? Mit anderen Worten, wie effizient waren die Tätigkeiten nationalsozialistischer Bürokratien und ihres Personals? Auch heute noch, mehr als ein halbes Jahrhundert nach dem Ende des “Dritten Reiches”, ist das Verwaltungshandeln eines der am meisten vernachlässigten Forschungsfelder in der Geschichte des Nationalsozialismus. In den Beiträgen dieses Bandes wird die umfangreiche “Arisierungspolitik” der Stadtverwaltung Frankfurt am Main untersucht, die Entwicklung des Reichsarbeitsdienstes dargestellt und die Geschichte des Amtes XI der Volksdeutschen Mittelstelle, das für die Verwaltung der “Umsiedlerlager” im “Altreich” zuständig war, beschrieben. Weitere Aufsätze behandeln die europaweiten Aktivitäten von armeefremden Journalisten in der Abteilung Propaganda im Oberkommando der Wehrmacht, die Tätigkeit von Verwaltungsspezialisten im SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt sowie die Initiativen des Reichsverteidigungskommissars Westfalen-Süd in der Endphase des Krieges. In der Rubrik “Fundstücke” werden bisher unbekannte Fotos vorgestellt, die am Tag nach der Pogromnacht am 10. November 1938 in Aachen entstanden sind und -- anders als die meisten bisher bekannten Aufnahmen -- auch die “normale” Bevölkerung zeigen.Die Aufsätze verdeutlichen insbesondere, daß das bisher übliche Gegenüberstellen von nationalsozialistischen und traditionellen Verwaltungen an der damaligen Realität vorbeigeht. NS-Sonderverwaltungen handelten nach Verwaltungsnormen, traditionelle Bürokratien bedienten sich zunehmend illegaler Praktiken. Statt Konkurrenz und Konflikt -- wie bisher zumeist angenommen -- dominierten Arbeitsteilung und Kooperation. Hierdurch verfügten gerade Verwaltungen auf lokaler und regionaler Ebene über unerwartet große Handlungsspielräume für eigene Initiativen. Innerhalb der allgemeinen politischen Vorgaben bestimmte so das jeweilige Personal maßgeblich die Aktivitäten der Behörden im NS-Staat. Damit rückt die persönliche Verantwortung des Einzelnen wieder stärker in den Blick der NS-Forschung.
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